Viele verwechseln die Regeln beim Gold-Verkauf und Gold-Kauf. Hier erfährst du was wirklich gilt — und warum du keine Angst haben musst.
Kurz & ehrlich: Beim Verkauf von Gold an einen Händler ist Ausweispflicht ab dem ersten Cent — kein Freibetrag. Beim Kauf von Gold gilt die Identifizierungspflicht erst ab 2.000 EUR Barzahlung. In beiden Fällen gehen die Daten nicht automatisch ans Finanzamt.
Name, Adresse, Ausweiskopie — Aufbewahrungspflicht nach GwG.
Deine Daten gehen nicht automatisch an Behörden. Nur bei konkretem Geldwäscheverdacht wird eine Meldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) geschickt.
Das Verkaufen von eigenem Schmuck, geerbetem Gold oder Münzen aus der Sammlung ist kein Geldwäscheverdacht. Normaler Bürger, normale Transaktion.
Ein Händler, der beim Goldankauf keinen Ausweis verlangt, verstößt gegen das Geldwäschegesetz. Das sollte dich misstrauisch machen — seriöse Händler identifizieren immer. Einfach Ausweis zeigen, fertig. Das ist Routine, kein Verdachtsmoment.
Ja, immer. Beim Verkauf von Edelmetallen an einen Händler ist die Identifizierung nach GwG ab dem ersten Cent Pflicht — unabhängig vom Betrag. Der Händler muss deinen Namen, Adresse und Ausweisdaten erfassen. Das gilt für jeden Goldankauf, egal ob 50 EUR oder 50.000 EUR.
Nein. Die 2.000 EUR Grenze gilt nur beim Kauf von Gold (Kunde kauft vom Händler). Beim Verkauf (Kunde verkauft an Händler) greift die Identifizierungspflicht sofort ab dem ersten Euro. Der Händler kauft Ware an und muss die Herkunft dokumentieren.
Deine Daten (Name, Adresse, Ausweiskopie) werden beim Händler gespeichert — Aufbewahrungspflicht 5 Jahre. Sie gehen nicht automatisch ans Finanzamt. Nur bei konkretem Verdacht auf Geldwäsche wird eine Verdachtsmeldung an die FIU (Financial Intelligence Unit) geschickt. Normaler Schmuckverkauf ist kein Verdachtsfall.
Nein, nicht bei seriösen Händlern. Ein Händler, der keinen Ausweis verlangt, verstößt gegen das GwG. Das sollte dich skeptisch machen — wer keine Identifikation verlangt, arbeitet möglicherweise unsauber.
Nur wenn du innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) verkaufst und einen Gewinn über der Freigrenze (1.000 EUR/Jahr) erzielst. Nach einem Jahr Haltezeit ist der Gewinn einkommensteuerfrei. Bei geerbtem Gold gilt das Erwerbsdatum des Erblassers — nicht das Datum der Erbschaft.
Beim Kauf von Gold beim Händler gelten andere Regeln: Hier greift die Identifizierungspflicht erst ab 2.000 EUR bei Barzahlung. Darunter kannst du bar und anonym kaufen. Per Überweisung gibt es ohnehin eine Spur über dein Bankkonto.
Wissen was dein Gold wert ist, bevor du zum Händler gehst.